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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von ROGLA Kleingaragen.de  an den Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

ROGLA Kleingaragen

Ronald Glaubitz
Feldweg 5
14979 Großbeeren OT Diedersdorf

 

 

 

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte auf der Homepage mit Preisangaben stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es sind Musterbeispiele und die Preise verstehen sich jeweils für ein Basispaket. Evtl. Sonderzubehör oder Sonderwünsche sind gegen relativ geringem Aufpreis möglich.

Es wird schriftlich ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie schriftlich per Post oder per Email eine Empfangsbestätigung. Der Kaufvertrag kommt nach Bestelleingang und Empfangsbestätigung erst durch schriftliche Lieferzusage und Bestätigung des Angebots durch den Verkäufer zustande. Lieferzusage und Bestätigung erhalten Sie ebenfalls schriftlich per Post oder  per Email mit dem voraussichtlichen Liefertermin und den AGB.

4. Preise und Versandkosten

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir Lieferkosten. Die Lieferkosten werden nach Entfernung berechnet. Hierin sind die Ladetätigkeit bis Bordsteinkante berechnet. Bei Aufstellung der Garage durch uns werden die Lieferkosten und Aufstellungskosten entsprechend als Komplettpreis vereinbart.

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt per Spedition. (Auslieferung bis zum Straßenrand).   

Bei schuldhaft falsch angegebenen Personen- und Adressdaten haftet der Besteller für eventuell auftretende Schäden.

Auf die Lieferzeit weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.

Für die korrekte Lieferung und Aufstellung von ROGLA-Kleingaragen.de Produkten beachten Sie bitte die folgenden Liefer- und Aufstellbedingungen. Unsere Preise gelten bei Einhaltung der Liefer- und Aufstellbedingungen. Wir behalten uns die Nachberechnung von Zusatzleistungen vor. Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung einer reibungslosen Anlieferung und Aufstellung.

 

Die Anlieferung

Vermerken Sie bei der Bestellung die genaue Lieferadresse mit Hausnummer. Bei Aufstellung durch uns fügen Sie bitte eine Aufstellskizze Ihrer Bestellung bei. Damit ermöglichen Sie einen reibungslosen Ablauf der Lieferung und Aufstellung.

 

Der Aufstellort

Der Aufstellort sowie der Transportweg zum Aufstellort muss frei sein. Die Stellfläche soll eben und in Waage liegen und der Größe des Produktes entsprechen. Die Aufstellfläche muss außerdem tragfähig befestigt sein. Der Untergrund muss so gestaltet sein, dass eine Verankerung der Garagen durch Bolzen erfolgen kann (Streifenfundament, Fundamentplatte oder Punktfundament).

Bei erheblichen Mängel der Aufstellfläche wird die Ware nur abgeladen. Ein evtl. vereinbarter Aufbau durch uns erfolgt dann nicht.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Basisausfertigung der Motorradgaragen aus grundiertem Holz besteht. Der Holzschutz ist dadurch nicht gewährleistet. Dazu ist ein dreimaliger Anstrich mit Holzschutzfarbe erforderlich.

Der Garagenaufbau muss genau nach Vorschrift erfolgen, da ansonsten ein einwandfreier Gebrauch des Klappdaches nicht gewährleistet werden kann und somit auch je nach Ausfertigung die Klappe oder die Türen nicht korrekt schließen.

6. Zahlung

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung  zu leisten. Die Restzahlung erfolgt in bar bei Lieferung, bzw. per Überweisung . Bei Sofortzahlung des Gesamtpreises nach  Auftragsvergabe erhält der Kunde einen Sondernachlass von 3%.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf die Beschaffenheit von bauseitigen Leistungen zurückzuführen sind (z.B. unebener Untergrund). Dies trifft auch auf Mängel zu, die darauf zurückzuführen sind, dass bauseits erstellte Fundamente nicht auf frostsichere  Tiefe oder nicht tragfähigem Untergrund gegründet wurden.

Ist der Besteller Unternehmer, erfolgt die Gewährleistung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Besteller Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist unsererseits. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Hersteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher  beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (siehe Ziffer 4). Die o.g. Fristen gelten ebenfalls nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Zusatzstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen, wie z.B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse unterliegen.

Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar.

Muster oder Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen.

 

 

 

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verkäufers, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

 

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